Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Rentstars mieten!
die Vermietung eines Fahrzeugs – Transporter oder LKW – an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeit- raum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.Bbestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die wir Ihnen für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung stellen und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis.
Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Nicole Bauer maßgeblichen Dokumente sind:
1. der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).
2. die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben).
3. die Bestimmungen zum Versicherungsschutz
4. die Preisübersicht über Zusatzleistungen
5. diese aktuellen Bedingungen.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc. 1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?
Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungs- pflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren. Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.
2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen? a) Wer darf anmieten? Jede juristische Person und jede natürliche Person, die Rechtsfähig und Geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit Rentstars abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug und für den Mietzeitraum zu übernehmen.
2. über die Zahlungsmittel verfügt, die von Rentstars akzeptiert werden (siehe nachstehende Tabelle), wobei Rentstars bargeldlose Zahlungen bevorzugt.
(Schecks sind kein akzeptiertes Zahlungsmittel)
Rentstars akzeptiert folgende Zahlungsmittel
Barzahlung und Kartenzahlung für Transporter und LKW
3. Gültige Dokumente vorlegt, die nachfolgend aufgeführt sind: Rentstars fordert die Vorlage folgender Dokumente Personalausweis oder Reisepass
In Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (europäischer oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)
Rentstars ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.
Girocard (Maestro & VPay Card) für Transporter und LKW.
b) Wer darf das Fahrzeug führen? (Berechtigte Fahrer) Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die
1. ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.
2. einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument gemäß 2 a) vorlegt.
3. je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins auweist:
(beim Führerschein- Besitzzeitraum wird auch der Führerschein begleitetes Fahren (BF17) mitberücksichtigt):
Müssen beide Anforderungen erfüllt sein:
Für Fahrer unter 23 Jahren wird ein gesondertes Entgelt er- hoben („Young Driver Paket“). Das festgesetzte Mindestalter kann durch Hinzubuchen der Young Driver Pakete nicht außer Kraft gesetzt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von Rentstars Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Wird das Fahrzeug von anderen Personen (Zusatzfahrern) geführt, werden für jeden Zusatzfahrer gesonderte Kosten berechnet.
c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?
Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner eben- falls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.
Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber Rentstars für die daraus entstehen- den Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.
Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch Rentstars an- geboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).
3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? (Vertrags- gebiet)
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie nicht befahren werden dürfen:
• Auslandsfahrten sind nicht Gestattet, es sei denn sie sind abgesprochen und schriftlich festgehalten.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch unter 015257536882 in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.
4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden
Rentstars haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet Rentstars für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.
5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?
Mieten Sie ein Fahrzeug von Rentstars an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Rentstars gewährt eine Toleranz von 59 Minuten am Ende des Mietzeitraums. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem Rentstars diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat. Falls Sie das Fahr- zeug nicht wie oben benannt zurückgeben, wird Rentstars gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Ver- fahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 11, „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“).
Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren. • Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicher- zustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallen.
den Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die Rentstars in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben.
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder bei Krankheit. Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadensentstehen, auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 12 (Schäden am Fahrzeug). Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist.
Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben.
1. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
2. zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit Rentstars vereinbart und
Sie haben die entsprechende Erlaubnis.
- Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
- Beförderung von entflammbaren und/ oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/ oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (ausgenommen es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/ Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).
- Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/ oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
- Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese statt- finden und ob diese offiziell sind oder nicht.
7. Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
- Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.
- Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).
- Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.
zur Begehung einer Vorsatztat. Zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.
- Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Ver- kehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/ oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Ge- lände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazugehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch Rentstars genehmigt. Falls rentstars Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird Rentstars Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.
- Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
- Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasserstand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen.
Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenz- Systeme verfügt, ist es Ihre Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.
Bitte beachten Sie, dass die je nach Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann. Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben. Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte Rentstars Mitarbeiter oder sehen im Internet in der Bedienungsanleitung nach, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist.
Sollte eine Bedienungsanleitung online nicht verfügbar sein, finden Sie die Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen in der Papierversion, die im Fahrzeug vorhanden ist.
Sie haften gegenüber Rentstars für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.
Rentstars behält sich im Fall der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. 7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?
Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Auf- preis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. 8) Was ist im Mietpreis enthalten?
Die Informationen, die Sie Rentstars zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist. Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:
die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen).
Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung genau angeben können, welche Zusatzkilometer anfallen.
den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.
weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.
Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültig ist
Zusatzkosten, die mit der Person des Fahrers bzw. der Fahrer verbunden sind (z. B. Young Driver Paket bei Fahrern mit einem Alter von unter 23 Jahren).
Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie EMobG ausdrücklich, über Ihr
Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.
9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?
– Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert Rentstars Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können.
6) Welche Mobilitätsleistungen sind im enthalten?
Mietpreis
Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen: Mobilitätsleistungen
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Indem Sie das Basis, Medi- um oder Premium Schutzpaket wählen, das Ihre Haftung bei selbstverschuldeten Unfallschäden reduziert bzw. bei Wahl des Premium Schutzpaketes ausschließt. Wenn Sie bei der Reservierung keine Schutz dazu buchen, besteht für das Fahrzeug nur die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und Sie haften für den Schaden am Mietfahr- zeug bzw. Diebstahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs in voller Höhe, sofern Sie den Schaden bzw. Dieb- stahl/versuchten Diebstahl des Fahrzeugs schuldhaftverursacht haben.
Teilkaskoschutz (TK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung einschließlich Diebstahlschutz
Inkludierte Freikilometer, je nach Wahl des Produktes
Technische Unterstützung für das Fahrzeug bei nicht vom Mieter oder Fahrer verursachter Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs (Notfallmanagementservice) in
Deutschland
Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?
Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Auf- preis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.
8) Was ist im Mietpreis enthalten?
Die Informationen, die Sie Rentstars zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist. Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:
die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen).
Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung genau angeben können, welche
Zusatzkilometer anfallen.
den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.
weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.
Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültig ist
Zusatzkosten, die mit der Person des Fahrers bzw. der Fahrer verbunden sind (z. B. Young Driver Paket bei Fahrern mit einem Alter von unter 23 Jahren). Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie EMobG ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.
9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?
Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert Rentstars Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können.
Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt, bei Zahlung mit einer Kreditkarte in Form einer Vorabgenehmigung (Autorisierung) durch Ihre Bank. Nehmen Sie die Abrechnung der Miete über Ihre Girocard (Maestro und VPay Card) vor, wird der Kautionsbetrag bei Anmietung über Ihre Girocard von Ihrem Bankkonto abgebucht. Für die dafür freigegebenen Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution vor Ort auch bar bezahlen. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet, per App oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten, genannt. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).
Rentstars kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (ein- schließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in unseren Stationen und/oder auf der Buchbinder Website zur Verfügung.
Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör, (z.B. Kindersitz, GPS) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung), falls diese nicht bei Fahrzeugrückgabe mit zurück- gegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind.
Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen ins- besondere:
- Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammelzuschlages ist aus- schließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.
- Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird.
Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet.
Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
- Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.
- Die Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und Dokumenten (wie Warndreieck, fluoreszierende Sicherheitswesten, Betriebsanleitungen usw.) und/oder das von Ihnen gewählte Zubehör (z.B. Autositz, GPS, Ladekabel für eine Haushaltssteckdose usw.)
- die Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.
- Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.
7. Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.
8. Für PKW-Mieten: ein Klimaschutzbetrag pro Anmiet- tag, deren Höhe von der gemieteten Fahrzeugkategorie abhängt.
9. die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: Zusatzkosten für eine Anmietung in einer Flug- hafen- oder Bahnhofsstation oder in einem Kreuzfahrtterminal, Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu einer unserer Stationen (mit Ausnahme der Station, in der Sie Ihr Fahrzeug abgeholt haben), die Verlängerung Ihrer Miete und Zusatzkilometer, die über die vereinbarten Freikilometer hinausgehen.
Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist erforderlich, dass Rentstars über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlich und/ oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs über- geben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammen- hang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die Rentstars gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte ein- zuziehen, sofern Sie die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.
10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?
Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird.
Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem Rentstars Vertreter zu unterschreiben.
11) Welche Regeln gelten bei Fahrzeugrückgabe?
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
a) Rückgabe des Fahrzeugs während der Öffnungszeiten unserer Stationen
Sie können das Fahrzeug an einer anderen unserer Stationen zu den Kosten zurückgeben, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt sind, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt war, falls Sie die Reservierung nicht vor Ort vorgenommen haben. Dieses Dokument kann auch vor Ort in unseren Stationen und/oder auf der Buchbinder Website eingesehen werden.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem Rentstars Vertreter aushändigen.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns durch die vorzeitige Rückgabe kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Rentstars Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.
Sie erhalten von Rentstars auf Verlangen ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeugs an Rentstars.
Rentstars haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Rentstars abhandengekommen sind
b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten
Rentstars empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Stationen zurückzugeben. Auf Kundenwunsch bietet Rentstars in bestimmten Stationen einen zusätzlichen Service außerhalb der Öffnungszeiten an. Stationen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Rundum die Uhr Service finden Sie unter www.rentstars.de
Entscheiden Sie sich für eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, wird Rentstars einen Zustandsbericht des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit erstellen.
Insbesondere sind Sie als Mieter verpflichtet, jedes Ereignis und/oder jeden Schaden, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt, auf dem Dokument „Schadenmeldung“ anzugeben. Dieses befindet sich im Fahrzeug.
Abhängig vom verfügbaren System und der Information, die Sie von rentstars erhalten haben, ist diese Schadenmeldung entweder im Fahrzeug zu belassen oder zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln in die für diesen Zweck vorgesehene Vorrichtung zur Schlüsselrückgabe einzuwerfen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Mietvertrag nicht automatisch endet, wenn Sie die Fahrzeugschlüssel zurückgeben. Das Fahrzeug verbleibt auf dem Parkplatz, bis unsere Station öffnet, die die Besichtigung des Fahrzeugs durchführt und Ihren Mietvertrag abschließt. Deshalb möchte Rentstars Sie daran erinnern, dass Sie das Fahrzeug in dem dafür vorgesehenen Bereich so parken, dass das Fahrzeug keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt. Die Fahrzeugpapiere verbleiben im Handschuhfach. In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt – während der Öffnungszeiten der Station – überprüft wird, empfiehlt Rentstars Ihnen, vor
Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe und den Rückgabezeitpunkt festzuhalten.
Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und falls ein Schaden festgestellt wurde, wird Rentstars Sie da- rüber informieren.
Rentstars haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von Rentstars abhandengekommen sind.
c) Rückgabe des Fahrzeugs ohne Ihre Anwesenheit und während der Öffnungszeiten unserer Stationen
Sollten Sie nicht in der Lage sein oder es ablehnen, das Fahrzeug zusammen mit dem Rentstars Vertreter zu besichtigen, überprüft Rentstars das Fahrzeug in Ihrer Abwesenheit und vermerkt Ihre Ablehnung einer gemeinsamen Fahrzeugüberprüfung.
Das in Ziffer 11 b) beschriebene Verfahren findet Anwendung.
Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss Rentstars davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. Rentstars ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
In einem solchen Fall ist Rentstars berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschul- den Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. Rentstars kann Ihnen gegenüber dem gesamten Schaden, der Rentstars durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere
Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
Rentstars ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
12) Schäden am Fahrzeug
Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen. a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden
Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadensumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:
bei Schäden gemäß Preisliste für Direkte Schadenregulierung: Der Schaden wird, soweit in der Preisliste aufgeführt und nicht andere Gründe dagegensprechen (z.B. Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrzeugtausch während der Mietdauer, besondere Abrechnungsmodalitäten etc.), auf Basis der Preisliste für Direkte Schadenregulierung abgerechnet, wenn Sie diesen direkt vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Sollte aufgrund Ihrer Angaben fälschlicherweise die Direkte Schadenregulierung in Anspruch genommen worden sein, (z.B. Unfälle mit Drittbeteiligungen, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.) behält Rentstars sich vor, darüber hin- ausgehenden Schadenersatz nachträglich geltend zu machen.
Fordern Sie nachträglich einen Nachweis über den Schaden an, stellen wir Ihnen eine Kostenpauschale in Rechnung.
Sollten Sie den Schaden nicht direkt vor Ort bezahlen, wird dieser auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet.
Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen eine Kosten- pauschale in Rechnung stellen, wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.
• bei allen sonstigen Schäden: Schäden, die nicht in der vor- stehend genannten Preisliste für Direkte Schadenregulierung aufgeführt sind, werden auf Grundlage eines
Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet. Auch für diese Kostenpauschale wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale. Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nicht, gilt das in Ziffer 12 b) beschriebene Verfahren.
b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden
Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen Rentstars Vertreter
Schäden am Fahrzeug fest- gestellt, gilt Folgendes:
1. Haben Sie das Fahrzeug bei Rentstars als Verbraucher an- gemietet, wird Rentstars Ihnen die folgenden Unterlagen zu- senden:
• Fotos der Schäden
• einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten. Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen.
Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich Rentstars das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung zu stellen. 2. Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird Rentstars Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird Rentstars Ihnen folgende Unterlagen übersenden:
einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten Fotos der Schäden Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschreibung der festgestellten Schäden (Klärung bezüglich mehrerer Schäden und verschiedene SOR).
Rentstars behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schaden- fallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.
c) Allgemeine Vorschriften Bitte beachten Sie, dass Ihnen, abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes (siehe auch die Rentstars Bestimmungen zum Versicherungsschutz, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt waren oder die in allen unseren Stationen oder auf der Rentstars Website zur Verfügung stehen) eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.
Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen.
13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.
Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte.
Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch Rentstars untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.
Falls Sie ein ‚Elektrofahrzeug nutzen, sind Sie verpflichtet, für das Aufladen der Batterie nur das von Rentstars zur Verfügung gestellte Ladekabel zu nutzen. Sollten Sie ein anderes Ladekabel nutzen, sind ‚Sie für einen etwaigen daraus resultierenden Schaden verantwortlich.
Falls Sie als Zusatzleistung bei Rentstars ein Haushaltsladekabel mieten, mit dem Sie die Batterie auch zuhause laden können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre elektrischen Leitungen den aktuellen technischen Standards und den Anforderungen der Fahrzeughersteller entsprechen, bevor Sie mit dem Aufladen der Batterie beginnen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50 selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Rentstars in Auftrag geben. Die Reparatur- kosten trägt Rentstars gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23. Sie haften gegenüber Rentstars für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungs- Verpflichtungen ergeben.
14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs
Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Not- fallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. Die Bestimmungen des Notfallmanagements sind in
Anlage 1 dieser Bedingungen geregelt.
In diesen Fällen kontaktieren Sie und bitte unter folgender Rufnummer:
0441-96022166
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei und Rentstars zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, Rentstars eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.
15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?
Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs.
Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder Rentstars zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.
Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden (Vorauszahlung nur bei einer Buchung online, über das Call- Center oder an einer unserer Stationen); diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Bei der Anmietung muss vom Mieter dieselbe Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgelegt werden wie bei der Vorauszahlung. Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung. Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.
Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in unserer Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör, für jede zusätzliche Leistung oder jeden Zusatzfahrer oder Versicherungsschutz, für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet. Diese Kosten werden auf den Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der
Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen,
z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird Rentstars Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn EMobG von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.
Einwände gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, falls Sie nicht der Verursacher sind.
Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.
Sofern der Mieter Rentstars seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist.
Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Rentstars wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und die Portokosten hat der Mieter zu tragen.
Mit Mietern, die keine Verbraucher sind und die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Lastschriftsankündigungsfrist (Prenotification) von einem Tag vereinbart, die mit
Versendung der Einzugsermächtigung erfüllt wird.
Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine
Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben.
Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen
Betrag zu zahlen.
16) Änderung oder Stornierung einer Buchung
Änderung
Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies Rentstars mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Sie sollten stets den gleichen Kommunikationskanal nutzen wie bei der ursprünglichen Buchung.
Verspätete Stornierung – wenn Sie die Buchung inner- halb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn gegenüber Rentstars stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr bis zur Höhe von € 100,– berechnet werden. Die Stornogebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus bezahlte Betrag abzüglich der genannten Stornogebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die Stornogebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie Rentstars bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen Rentstars keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der Stornogebühr verantwortlich.
Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass Rentstars kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.
No show fee- Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No show) bis zur Höhe von € 100,– berechnet werden. Die No show Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus bezahlte Betrag abzüglich der genannten No show Gebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die No show Gebühr über das Zahlungsmittel belastet, das
Sie uns bei Buchung mit- geteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen Rentstars keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der Storno- gebühr verantwortlich.
Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass Rentstars kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.
Verspätung
Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermiete Station ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen.
Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkartendaten oder personenbezogenen Daten ( z.B. Anschrift, Führerscheinnummer,) mitgeteilt kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht. Force Majeure
Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen, haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis der Höheren Gewalt der Grund dafür ist. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, wenn das Ereignis außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen auch durch entsprechende Maß- nahmen nicht vermieden werden können. Ein solches Ereignis entbindet Sie von der Pflicht zur Anmietung des Fahrzeuges. Wenn Sie sich auf höhere Gewalt berufen, müssen Sie die Voraussetzung dafür darlegen und beweisen.
Bitte beachten Sie, dass Streiks, Verspätungen oder Stornierungen des von ihnen gewählten Transportmittels (Zug, ‚Flugzeug) nicht als höhere Gewalt gelten und Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stornierungskosten oder einer No show fee entbinden.
17) Mietvertragsverlängerungen
Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte den Rentstars Kundenservice telefonisch unter 0441-96022166
● Geben Sie das Fahrzeug nicht vollgetankt zurück, erstattet Rentstar Ihnen nicht den nicht genutzten Kraftstoff.
BETANKUNGSREGELUNG VOLL / VOLL
● Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Kraft- stofftank Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie ● Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück verpflichtet:
das Fahrzeug zusammen mit einem Rentstars Vertreter zu überprüfen.
Die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen, einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben. ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzu- legen.
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.
18) Kraftstoffrichtlinie und Lade-Richtlinie für Elektro Fahrzeuge
Bitte beachten Sie, dass die für das Betanken des Fahrzeugs oder das Aufladen der Batterie bei Elektrofahrzeugen geltenden Vorschriften vom Anmietland und der Art des Fahrzeugs, das Sie gewählt haben, abhängig sind. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften sorgfältig, die für jede Ihrer Anmietungen Anwendung finden. Bitte fragen Sie den Rentstars Mitarbeiter nach den Details der verfügbaren Optionen.
1.) Gasbetriebene und /oder Hybrid Fahrzeuge (soweit es um Kraftstoff geht)
Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie über- geben. Zwei Optionen können Ihnen dann angeboten wer- den:
FULL TANK OPTION MIT ERSTATTUNG
● Bei Abholung können Sie eine volle Tankfüllung im Voraus kaufen. Der Preis für die volle Tankfüllung hängt von der Fahrzeugkategorie ab, die Sie fahren.
● Geben Sie das Fahrzeug vollgetankt zurück (ein Nachweis über die Betankung kann von Rentstars verlangt werden), erstattet Rentstars Ihnen den Betrag, den Sie bei der Anmietung für die volle Tankfüllung bezahlt haben.
● Sie zahlen weder für den Betankungsservice noch für Kraftstoff unter folgenden Bedingungen:
Sie sind weniger als 100 km während Ihrer Miet- zeit gefahren und können einen Nachweis für die
Betankung vorlegen: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung – und Rückgabe des Fahrzeuges. Herstellerbedingt verändert sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100 km. Daher wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt, der beweist, dass das Fahr- zeug vor Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahr- zeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht. Sie zahlen zum Kraftstoffpreis eine Betankungspauschale je nachgetanktem Liter Kraftstoff. Der jeweils gültige Preis pro Liter einschließlich Betankungspauschale ist in unseren Stationen erhältlich. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten an- gefallen sind.
Bitte fragen Sie die Mitarbeiter in unserer Station nach zusätzlichen Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch des von Ihnen angemieteten Fahrzeugmodells.
b) Sie sind mehr als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und die Tankanzeige zeigt einen vollen Tank an: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges. Der Tank gilt als voll, wenn die Tankanzeige den maximalen Füllstand (8/8) anzeigt. Der Tank gilt als nicht voll, wenn die Tankanzeige geringer als der maximale Füllstand ist. Als Berechnungsgrundlage wird die 1/8 – Methode angewendet.
Hierbei wird die Tankkapazität des gefahrenen Fahrzeugs in 1/8 aufgeteilt und die dar- aus resultierende fehlende Kraftstoffmenge in Litern umgerechnet und auf der Rechnung
ausgewiesen. Steht die Tanknadel zwischen zwei 1/8 – Werten, werden Ihnen die fehlenden Achtel gemäß der nächsten Abstufung berechnet.
z.B. Wird das Fahrzeug mit einem Tankstand in Höhe von 5,8 zurückgegeben, werden 2/8 vom Tank berechnet.
Über den Kraftstoffpreis / Liter einschließlich Betankungs- pauschale kann Ihnen der Mitarbeiter in der unserer Station bei Rückgabe Auskunft geben.
2.) Elektrik und/oder Plug-in Hybrid Fahrzeuge (soweit es die Elektrik betrifft)
Bei Anmietung eines Elektrik Fahrzeuges wird Ihnen das ‚Fahrzeug bei Abholung in der Station mit einer Batterie, die mindestens einen Ladenstand von 95% hat, übergeben. Für Sie besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug mit einem bestimmten Mindestladestand zurück zu geben.
Mieten Sie ein Plug-in/Hybrid (Gas, elektrisch) Fahrzeug an, wird Ihnen das Fahrzeug mit einem vollen Tank und einer Batterie, die mindestens einen Ladestand von 80% hat, bei Abholung in der
Station übergeben.
Geben Sie das Fahrzeug zurück, gelten – soweit es den Kraftstoff betrifft – abhängig von der von Ihnen gewählten Option die unter Ziffer 1 genannten Regelungen.
Soweit es den Ladestand der Batterie betrifft, besteht für Sie keine Verpflichtung, das Fahrzeug mit einem bestimmten Mindestladestand zurück zu geben.
19) Regelungen zur Kautionszahlung
Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Bei Zahlung mittels Girocard wird der Kautionsbetrag von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für entsprechend freigegebene
Fahrzeugkategorien können Sie die Kaution auch bar entrichten. Falls Sie Ihre Miete im Voraus bezahlt haben, ist bei der Anmietung für den Kautionsbetrag dieselbe Kreditkarte wie für die Mietzahlung vorzulegen.
Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.
Die Kaution für Transporter und für Pkw´s beträgt 150 Euro. Die vor dem Mietzeitraum hinterlegt werden müssen, Für die Anhänger wird keine Kaution Verlangt.
Falls Sie die Kaution in bar oder per Girocard entrichtet haben, erstatten wir die Kaution entweder per Echtzeit Banküberweisung oder Bar.
20) Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte
Sind Sie ein Mieter mit einem Wohnsitz, der gemäß Ihren uns vorliegenden Daten im Ausland liegt und besitzen Sie eine VISA- oder MasterCard-Kreditkarte (mit einer anderen Basiswährung als Euro), können Sie von der Währungsumrechnung in die Basiswährung der Karte profitieren, wenn Sie Ihre Miete mit dieser Karte bezahlen. Der Buchbinder Vertreter, der Ihnen diese Zahlungsmöglichkeit an- bietet, wird Ihre Wahl in das System eingeben, sodass der Mietvertrag die gewählte Währungsoption ausweist. In diesem Fall wird Buchbinder die
Währungsumrechnung auf Grundlage des tagesaktuellen Wechselkurses, der von SIX Payment Services zur Verfügung gestellt wird einschließlich einer in diesem Wechselkurs bereits inkludierten Wechselgebühr von 3,25%, vornehmen.
Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie eine entsprechende Erklärung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in unserer Station abgeben. Ihre Endabrechnung erhalten Sie dann in Euro.
Falls Rentstars aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen oder falls eine Währungsumrechnung in die Basiswährung gemäß den Kreditkartenbedingungen ausgeschlossen ist, erfolgt die Umrechnung auf Grundlage der Bedingungen Ihrer Bank.
21) Schutz personenbezogener Daten
Mieten Sie ein Fahrzeug, ist Rentstars verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten, um:
- – Ihre Buchung, Ihren Mietvertrag und Ihre Zahlung zu verwalten,
- – eine Liste von Risikokunden zu verwalten und zu aktualisieren,
- – Ihnen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmun- gen Informationen über ähnliche Dienstleistungen, von denen wir glauben, dass diese für Sie von Interesse sein könnten, zu übermitteln. Sie können diesen Service jederzeit abbestellen.
– Strafzettel für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietahrzeug während der Mietdauer begangen wurden zu bearbeiten
- – die Geolokalisierung des Mietfahrzeugs zu verwalten, soweit das Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet ist.
Rentstars speichert Ihre personenbezogen Daten .Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu regeln. Sie können diese Rechte wie folgt geltend machen:
– durch einfachen Brief an die folgende Adresse: Rentstars Oldenburg Bremer Heerstraße 241, 26135 Oldenburg – oder per E-Mail an die folgende Adresse: Info@rentstars.de
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zu- ständigen Datenschutzbehörde zu erheben. Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, finden ‚Sie in unserer Datenschutzrichtlinie, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www. Buchbinder.de/ Datenschutz. Sie können danach auch in der Vermiete Station fragen. 22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem und Daten in Navigations- und
Mobiltelefonsystemen (GPS)
Alle Fahrzeuge, PKW und LKW, von Rentstars sind mit einer Technik ausgestattet, die für Rentstars die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht.
Sie willigen ein, dass Rentstars GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahr- zeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (sie- he Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient aus- schließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Rentstars Wir weisen darauf hin, dass Rentstars aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
Die Fahrzeuge der Rentstars-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Rentstars verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw.
Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In je- dem Fahrzeug der Rentstars Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.
23) Haftung des Mieters im Schadensfall
a) Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Rest- wert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.
b) Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallen- de Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Ab- schleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt Rentstars den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kosten- pauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass Rentstars kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Be- triebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt je nach Fahrzeugkategorie:
Eine Liste der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Selbstbeteiligung ist am Ort des Vertragsschlusses erhältlich. Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
c) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahr- lässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
d) Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand und Elementarschäden sowie Marderschäden mit der in Ziffer 23 genannten Selbstbeteiligung je Schaden zuzüglich einer Kostenpauschale, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Dem Mieter wird ausdrücklich in Bezug auf die Kostenpauschale der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
c) Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
24) Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von EMobG gegen den Mieter erst fällig, wenn Rentstars Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird Rentstars den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.
25) Haftung der Rentstars
Jegliche Haftung von Rentstars wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt Rentstars haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, so- fern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt auch für Seite 17.